Umzugsservice

Umzug geplant? Wir helfen Ihnen.


Egal, ob Sie in Ihre Dettinger Wohnung einziehen, ob Sie ausziehen wir kümmern uns um alle Formalitäten Ihrer Energieversorgung.

 

Lastschriftmandat

Die Lastschrift (auch Bankeinzug genannt) ist im bargeldlosen Zahlungsverkehr ein Zahlungsinstrument, bei dem der Zahlungsempfänger eine Forderung aufgrund eines vom Zahlungspflichtigen vorliegenden Mandats einziehen darf, was durch Kontogutschrift beim Zahlungsempfänger und nachfolgender Kontobelastung beim Zahlungspflichtigen mittels Buchgeldübertragung geschieht.

Hinweise für unsere Kunden

Informationen zur gesetzlichen CO2-Abgabe ab 2021 für mehr Klimaschutz

Die Gasversorgung in Deutschland ist nach wie vor vielen Veränderungen unterworfen, zuletzt durch das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

Das BEHG ist ein Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets der Bundesregierung, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen. Festgelegt ist dort unter anderem, in welcher Höhe das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) zukünftig bepreist werden soll, um so Anreize zu setzen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen.

Danach werden wir bereits im kommenden Jahr verpflichtet, für das im Jahr 2021 an unsere Kunden gelieferte Erdgas einen CO2-Preis von 25 Euro pro emittierter Tonne CO2 zu zahlen. Und in den Jahren danach steigt diese CO2-Abgabe schrittweise weiter an.

Zwar ist Erdgas im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern, wie Kohle oder Heizöl vergleichsweise klimaschonend, dennoch entsteht auch bei seiner Verbrennung CO2, wodurch sich für 2021 Kosten von umgerechnet rund 0,46 Cent je kWh (Netto) ergeben.

Welche Auswirkungen hat das auf Ihren Erdgaspreis?

Auch wenn wir die Erreichung der Klimaziele natürlich unterstützen, möchten wir diese vorgegebene zusätzliche finanzielle Belastung für unsere Kunden etwas abfedern. Aus diesem Grunde erhöhen wir unsere Preise lediglich um 0,4 Cent je kWh (Netto) und bleiben damit leicht unter dem Betrag, den der Gesetzgeber von uns fordert.

Bei Fragen können Sie sich gerne an
Frau Irene Knodt oder Herrn Serhat Sepetci wenden

Fragen und Antworten zum CO2-Preis ab 2021

Was ist die CO2-Abgabe und was verbirgt sich dahinter?

Dem Treibhausgas CO2 (Kohlendioxid), das bei der Erzeugung von Wärme entsteht, wird künftig ein Preis gegeben. Davon betroffen sind ausschließlich so genannte fossile Energieträger, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel.

Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es ist ein Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets der Bundesregierung, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen. Festgelegt ist dort unter anderem, in welcher Höhe das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) zukünftig bepreist werden soll, um so Anreize zu setzen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen

Die CO2-Abgabe ist keine Steuer, die wir abführen müssen, sondern ergibt sich aus der Verpflichtung, CO2-Zertifikate - eine Art „Verschmutzungsrechte für das Ausstoßen von Treibhausgasen“ - zu erwerben.

Wie hoch ist die CO2-Abgabe und wie wird sie sich in Zukunft entwickeln?

Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt und wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt.

Für Erdgas: rund 0,46 ct./kWh (Netto), 0,54 ct./kWh (Brutto).
Dann: 2022: 30 €/t CO2 (0,55 ct./kWh), 2023: 35 €/t CO2 (0,64 ct./kWh), 2024: 45 €/t CO2 (80,82 ct./kWh) 2025: 55 €/t CO2 (1,00 ct./kWh) -> alles Nettopreise

Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt.

Bedeutet das, dass sich mein Erdgaspreis dann ebenfalls jedes Jahr erhöht?

Nein – nicht zwingend, da der Preis auch von anderen Faktoren abhängig ist, wie zum Beispiel dem Preis, den wir für das von uns eingekaufte Gas am Großhandelsmarkt zahlen. Wenn wir es schaffen, das Erdgas günstiger einzukaufen, so geben wir diesen Preisvorteil an unsere Kunden weiter. Damit könnte der CO2-Aufschlag – zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Ist es dann schlecht, mit Erdgas zu heizen?

Nein- Im Gegenteil:

Zwar ist klar, dass auch bei der Verbrennung von Erdgas CO2 entsteht – jedoch weniger als bei der Nutzung aller anderen fossilen Energieträger, wie Heizöl oder Kohle. Damit tragen schon heute Haushalte, die mit Gas heizen zum Klimaschutz bei

Der geringere CO2-Gehalt von Erdgas im Vergleich zu allen anderen fossilen Energieträgern zeigt sich auch in der Höhe der CO2-Bepreisung. Erdgas erhält bei einem CO2-Preis von 25 €/Tonne (für 2021) einen verhältnismäßig geringen Aufpreis von 0,54 ct./kWh (Brutto), dies entspricht etwa 10 % des Endpreises. Zum Vergleich: Heizöl enthält einen Aufschlag von 0,87 ct./kWh (Brutto).

Die Besonderheit bei Gas: Schon heute ist es möglich, dem Erdgas CO2-neutrales, grünes Gas, wie zum Beispiel Bio-Erdgas beizumischen. Zudem lässt sich Erdgas mit zum Beispiel erneuerbarer Wärme aus Solarthermieanlagen auf dem Dach kombinieren.

Wie wird die CO2-Bepreisung an den Endkunden weitergegeben? Wird der Erdgaspreis steigen?

Der CO2-Preis wird genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert. Das kann zu steigenden Energiepreisen führen. Dieser Preisbestandteil ist von uns nicht frei zu gestalten, sondern staatlich vorgegeben.

Was geschieht mit der CO2-Abgabe?

Die Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung gegenüber dem Bundesrat angegeben, die Zusatzeinnahmen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 01.01.2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler zu verwenden

Wie genau sollen die Treibhausgase ab 2021 in Deutschland besteuert werden?

Die Bundesregierung sieht vor, dass betroffene Unternehmen Zertifikate erwerben, die ihnen ein Verschmutzungsrecht für das Ausstoßen von Treibhausgasen gibt. Die Zertifikate werden über den nationalen Emissionshandel erworben.

Wenn ich meine Gasrechnung für das Jahr 2021 im Januar 2022 bekomme, welcher CO2-Preis gilt dann für die Rechnung – der von 2021 oder der von 2022?

Grundsätzlich wird in der Jahresrechnung der Leistungszeitraum, sprich der Zeitraum der abgerechneten Energielieferung angegeben. Erdgaslieferungen bis zum 31.12.2021 werden anteilig mit dem für 2021 gültigen CO2-Preis bepreist.

Bei Fragen können Sie sich gerne an
Frau Irene Knodt oder Herrn Serhat Sepetci wenden

Berechnungsbeispiel für den Gasverbrauch

Während des Jahres wird der Zählerstand in m3 an Ihrem Gaszähler abgelesen, um den Jahresverbrauch zu ermitteln oder weil ein Umzug durchgeführt wird.
Der Anfangszählerstand z. B. am 01.01. beträgt: 3.450 m3
Der Endzählerstand z. B. am 31.12. beträgt: 4.950 m3
Somit ergibt sich ein Verbrauch in Höhe von: 1.500 m3 x 11,1 x 0,9255 (Peff = 22 mbar) = 15.410 kWh

Die thermische Energie berechnet sich auf der Basis des Gasverbrauchs
Hierzu wird das gemessene Betriebsvolumen(Vb) in das Normvolumen(Vn) umgerechnet und mit dem Abrechnungsbrennwert(Hs,eff) multipliziert. Die Umrechnung von Betriebsvolumen auf Normvolumen erfolgt mittels der Zustandszahl(Zz). Hierbei werden Gasdruck und Gastemperatur zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt.

  E = Vb x Zz x Hs,eff Zz = (Tn/Teff) *((Pam + Peff) / pn))  
       
Peff =Effektivdruck 22 mbar 50 mbar
Zz = (Tn/Teff) *((Pam + peff) / pn)) 0,9255 kWh/m³ 0,9517 kWh/m³
Tn =Normtemperatur 273,15 K 273,15 K
Teff =Abrechnungstemperatur 288,15 K 288,15 K
Pamb =Luftdruck (1016 - (0,12 x H) 967,28 mbar 967,28 mbar
Pn =Normdruck 1013,25 mbar 1013,25 mbar
H =Mittlere Höhe des Versorgungsgebietes    406 m 406 m


Aufgrund der jährlichen Abrechnung wird gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685 ein gewogenes Jahresmittel des monatlichen Abrechnungsbrennwertes verwendet.

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kundenservice gerichtet werden.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001 / 53105 Bonn

Telefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000
Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

Telefax: 030 / 22480 - 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail:
 

Beilegung von Streitigkeiten

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: 030 / 2757240 - 0
Telefax: 030 / 2757240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail:
 

Information zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.
 


Was tun bei Gasgeruch?

Dem Erdgas wird ein Duftstoff beigemischt und deshalb ist es schon in kleinsten Mengen durch den durchdringenden und unverwechselbaren Duftstoff riechbar.

Sollten Sie einen Gasgeruch wahrnehmen, dann befolgen Sie die Hinweise in dem folgenden Merkblatt:

Was tun bei einer Störung?

Bei einer Störung rufen Sie bitte den Notruf der ErmstalEnergie an unter: +49 7123 7207-555.

Sie wollen den Duftstoff einmal testen? Dann holen Sie sich bei uns in der Kappishäuser Straße 49 diesen Duftstoff.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.):

DVGW Verbraucherinformationen

Energiespartips

Auf dieser Seite können Sie wertvolle Informationen und Tipps zum Energiesparen abrufen:
 

Heizkostenvergleichstool des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.)

www.bdew.de/energie/heizkostenvergleichstool/

Gasbeschaffenheit

Am Einspeisepunkt des Versorgungsnetzes der EED muss das zu transportierende Erdgas in solcher Form bereitstehen, dass es ohne zusätzliche Maßnahmen ins Netz übernommen werden kann. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn das zu transportierende Erdgas in seiner Form dem Gas entspricht, das die FairEnergie GmbH an ihren Ausspeisepunkten dem Netz der EED zur Verfügung stellt.
 

Zur Zeit beliefert uns die FairEnergie GmbH mit Erdgas mit der folgenden Beschaffenheit
  • Brennwert: Gas Gruppe H H s,n ca. 11,1 kWh/Nm³, Referenzbrennwert 11,200
  • Monatlicher Abrechnungswert Nm³: siehe Angabe unter Brennwertveröffentlichung
  • Relative Dichte:   Gas Gruppe H ca. 0,565 bis 0,650
  • Wobbe-Index:   Gas Gruppe H W l,n ca. 14,1 kWh/Nm³ bis W s,n 14,8 kWh/Nm³
  • Kohlendioxidgehalt.  kleiner als 0,5 Vol %
  • Gesamtschwefelinhalt:   kleiner als 0,1 mg/Nm³
     
Nachweisliche Gasbeschaffenheit muss gewährleistet sein

Gas, das direkt in das Netz der EED eingespeist werden soll, muss vor der Lieferung nachweislich der hier angegebenen Gasbeschaffenheit entsprechen:

  • Brennwert:   Gas Gruppe H H s,n ca. 11,1 kWh/Nm³
  • Relative Dichte:   Gas Gruppe H ca. 0,565 bis 0,650
  • Wobbe-Index:   Gas Gruppe H W l,n ca. 14,1 kWh/Nm³ bis W s,n 14,8 kWh/Nm³
  • Kohlendioxidgehalt.  kleiner als 1 Vol %
  • Gesamtschwefelinhalt: kleiner als 20 mg/Nm³

Es muss gewährleistet sein, dass diese Gasbeschaffenheit über die gesamte Zeitdauer der Einspeisung erhalten bleibt.

Es müssen die Einhaltung der eichrechtlichen Bestimmungen und des DVGW-Regelwerkes - insbesondere G 260 und G 685 – vom Einspeise-Kunden gewährleistet werden.
 

Monatswerte Gasbeschaffenheit, Quelle: Fairnetz GmbH

 
Gasbeschaffenheit 2024 - Monatswerte


Monat
Brennwert
(kWh/Nm³)
Normdichte
(kg/m³)
CO 2
(Mol. %)
Januar 11,51400 0,7817 0,877
Februar 11,4900 0,7747 0,710

 

Rund ums Erdgas

Erdgas - ein komfortabler und umweltfreundlicher Energieträger

Leben, arbeiten und fahren mit Erdgas: Es gibt viele gute Gründe, die für diesen Energieträger sprechen. Erdgas ist komfortabel. Es steht jederzeit zur Verfügung und benötigt keinen Lagerraum.

Gut fürs Klima und gut für den Geldbeutel

Erdgas schon aber auch die Umwelt. Denn schadstoffbildende Bestandteile, wie Schwefel sind praktisch nicht darin enthalten. Außerdem entstehen im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen die geringsten CO2-Emissionen.

Moderne Geräte wie ein Gas-Brennwertgerät halten zudem den Energieverbrauch und damit die Energiekosten vergleichsweise niedrig.

Mehr Informationen im Netz

Sie möchten mehr Informationen? Dann schmökern Sie doch einmal im "Informationsportal rund um Erdgas".

Wer sich für Erdgasfahrzeuge interessiert, wird auf den Seiten "Gib Gas" und "Erdgas mobil" fündig.
 

 
Hier finden Sie Informationen zu Gastechnik, Ökonomie und Ökologie:


Erdgas-Brennwertheizungen

Erdgas-Brennwertheizungen arbeiten besonders effizient und energiesparend, da sie die bei der Verbrennung entstehende Abgaswärme zusätzlich nutzbar machen und dem Heizungssystem zuführen. Über eine Regelung wird die aktuell benötigte Heizleistung stufenlos an die Nutzungszeiten und -bedingungen angepasst, um nicht unnötig Energie zu verbrauchen.