Gaspreisbremse der Bundesregierung
Gaspreisbremse der Bundesregierung
Die Gaspreisbremse gilt für alle Erdgaskundinnen und Erdgaskunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt aber erst rückwirkend im März 2023.
Information zur Dezember-Soforthilfe bei Erdgas - Lieferungen (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG)
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