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Egal, ob Sie in Ihre Dettinger Wohnung einziehen, ob Sie ausziehen wir kümmern uns um alle Formalitäten Ihrer Energieversorgung.

 

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Energiepreisrechner

Nutzen Sie gerne unseren Energiepreisrechner, um Ihre Entlastung durch die Gas – und Strompreisbremse zu berechnen. Bitte berücksichtigen Sie dabei folgendes: Kundenanschreiben Gaspreisbremse

Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die ErmstalEnergie Dettingen an der Erms (EED) übernimmt keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.

Grundversorgung kWh/Jahr mit Biogas
von bis Arbeitspreis ct./kWh
0 1.500 23,24 24,24
1.501 5.000 20,89 21,89
5.001 15.000 19,97 20,97
15.001 50.000 19,28 20,28
50.001 1.000.000 18,99 19,99
ErmstalGas Aktiv kWh/Jahr mit Biogas
von bis Arbeitspreis ct./kWh
0 2.000 19,18 20,18
2.001 17.000 18,54 19,54
17.001 23.000 18,27 19,27
23.001 50.000 18,06 19,06
50.001 1.000.000 17,85 18,85
ErmstalGas Klima kWh/Jahr mit Biogas
von bis Arbeitspreis ct./kWh
0 2.000 19,40 20,40
2.001 17.000 18,76 19,76
17.001 23.000 18,49 19,49
23.001 50.000 18,27 19,27
50.001 1.000.000 18,06 19,06

Einfach erklärt: Gaspreisbremse

In einem Erklärfilm YouTube wird die Gaspreisbremse einfach erklärt. Das Video wird von YouTube bereitgestellt. Durch Abspielen werden personenbezogene Daten an YouTube übermittelt. Art und Umfang dieser Daten können von der EED nicht beeinflusst werden.

Hinweise für unsere Kunden

Gaspreisbremse der Bundesregierung

Information zur Gaspreisbremse der Bundesregierung

Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung Entlastungspakete beschlossen. Dadurch sollen die Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Umsetzung dieser Gesetzgebungen zahlreiche Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung erforderlicher IT-Prozesse und sich der Versand der Jahresverbrauchsabrechnungen aufgrund dessen verzögert.
Erfahren Sie hier mehr zu den Entlastungsmaßnahmen.

Was ist die Gaspreisbremse der Bundesregierung?

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Erdgasverbrauch im Jahr sowie für Vereine wird der Erdgaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das heißt: Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der vereinbarte Vertragspreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Ab wann gilt die Gaspreisbremse?

Die Preisbremse tritt ab März 2023 in Kraft, wirkt aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Grund dafür ist, dass die Umsetzung der Preisbremsen für die Energieversorger zahlreiche operative Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere die Anpassung der erforderlichen IT-Prozesse.

Bis spätestens 01.03.2023 werden Sie von uns schriftlich über Ihren Entlastungsbetrag sowie Ihren neuen Abschlag informiert.

Die Entlastung für Januar und Februar wird mit dem März-Abschlag verrechnet. Bitte beachten Sie, dass die monatlichen Abschläge zum 1. Kalendertag des Monats fällig werden und jeweils die Lieferung für den Vormonat betreffen. Die Abbuchung des Abschlages für März erfolgt somit am 1. April.

 

Wie hoch ist meine Entlastung durch die Gaspreisbremse?

Die Höhe der Entlastung errechnet sich für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell und basiert auf einem komplexen Rechenverfahren.

Beispiel:

Durch die Energiekrise hat sich der Gasarbeitspreis von Familie Müller von 7 Cent pro Kilowattstunde auf 22 Cent pro Kilowattstunde innerhalb von 12 Monaten mehr als verdreifacht. Ihre Gasrechnung würde sich dadurch sehr stark erhöhen. Mit der Gaspreisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Gaspreis für 80 % ihres prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct / kWh.

Familie Müller erhält vom Staat deshalb die Differenz zwischen Vertragspreis (22 ct / kWh) und dem gedeckelten Preis (12 ct / kWh) als Entlastung. Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15.000 kWh erhält sie somit für 80 % - also 12.000 kWh - eine Entlastung von 10 Cent je Kilowattstunde. Die staatliche Unterstützung für das Vertragsjahr beträgt damit 1.200 Euro.

Familie Müller versucht trotzdem möglichst viel Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist fast doppelt so hoch wie ihr früherer Gaspreis und für jede Kilowattstunde, die über das 80%-Kontingent hinausgeht, muss sie den Vertragspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Was muss ich tun, um von der Gaspreisbremse zu profitieren?

Nichts. Sie werden automatisch entlastet – entweder über unsere Abrechnung oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.

Wo gibt es weitere Informationen zur Gaspreisbremse?

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bunderegierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energiepreisbremsen-2145728

Ab wann gilt die Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas?

Als Teil des Entlastungspakets 3 haben Bundesregierung und Bundesrat am 7. Oktober 2022 die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 % auf 7 % rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis März 2024 auf den Weg gebracht. Die ErmstalEnergie Dettingen an der Erms (EED) geben die Absenkung auf alle Erdgaslieferverträge rückwirkend zum 1. Oktober 2022 direkt an die Kundinnen und Kunden weiter.

Bei Bestandsverträgen berücksichtigen die EED die bruttopreismindernde Senkung in der Jahresabrechnung. In Neuverträgen ist die Mehrwertsteuersenkung seit Oktober direkt enthalten. Von Seiten der EED gibt es keine gesonderten schriftlichen Informationen an die Kundinnen und Kunden.

Warum sind die Erdgaspreise in Deutschland derzeit so hoch?

Wir erleben momentan eine nie dagewesene Preisexplosion auf den Energiemärkten. Bereits 2021 waren die Erdgaspreise im Großhandel in die Höhe geschossen. Im Dezember 2021 lag der Großhandelspreis schon um ein Vielfaches über dem Vorjahreswert.

Die Preisentwicklung auf dem Erdgasmarkt hat verschiedene Ursachen:

Hohe Energienachfrage: Die Wirtschaft hat sich vom Corona-bedingten Einbruch erholt und benötigt nun wieder mehr Energie. Die Nachfrage nach Rohstoffen ist weltweit gestiegen. Das treibt die Preise nach oben.
Russischer Angriffskrieg in der Ukraine: Russland war bisher Deutschlands wichtigster Energielieferant. 55 Prozent der Erdgaslieferungen, 50 Prozent der Kohlelieferungen und 35 Prozent der Öllieferungen stammten von Russland. Durch die Verknappung der bisherigen Energielieferungen aus Russland steigen die Strom- und Erdgaspreise.
Wetter: Die Monate März und April 2022 waren kälter als erwartet. In der Folge wurde mehr Erdgas benötigt.
CO2-Preis: Je höher der Gaspreis, desto mehr Kohle wird verstromt – und damit mehr CO2-Zertifikate gekauft. Mit der Nachfrage steigt der Preis der CO2-Zertifikate. Somit wird der Einsatz fossiler Brennstoffe (Erdgas und Öl) zur Stromerzeugung zusätzlich teurer. Außerdem steigt die CO2-Abgabe 2022 um 20%.
Größere Nachfrage trifft also auf ein geringeres Angebot.

Hinweise für unsere Kunden

Informationen zur gesetzlichen CO2-Abgabe ab 2021 für mehr Klimaschutz

Die Gasversorgung in Deutschland ist nach wie vor vielen Veränderungen unterworfen, zuletzt durch das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

Das BEHG ist ein Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets der Bundesregierung, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen. Festgelegt ist dort unter anderem, in welcher Höhe das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) zukünftig bepreist werden soll, um so Anreize zu setzen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen.

Danach werden wir bereits im kommenden Jahr verpflichtet, für das im Jahr 2021 an unsere Kunden gelieferte Erdgas einen CO2-Preis von 25 Euro pro emittierter Tonne CO2 zu zahlen. Und in den Jahren danach steigt diese CO2-Abgabe schrittweise weiter an.

Zwar ist Erdgas im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern, wie Kohle oder Heizöl vergleichsweise klimaschonend, dennoch entsteht auch bei seiner Verbrennung CO2, wodurch sich für 2021 Kosten von umgerechnet rund 0,46 Cent je kWh (Netto) ergeben.

Welche Auswirkungen hat das auf Ihren Erdgaspreis?

Auch wenn wir die Erreichung der Klimaziele natürlich unterstützen, möchten wir diese vorgegebene zusätzliche finanzielle Belastung für unsere Kunden etwas abfedern. Aus diesem Grunde erhöhen wir unsere Preise lediglich um 0,4 Cent je kWh (Netto) und bleiben damit leicht unter dem Betrag, den der Gesetzgeber von uns fordert.

Bei Fragen können Sie sich gerne an
Frau Irene Knodt oder Herrn Serhat Sepetci wenden

Fragen und Antworten zum CO2-Preis ab 2021

Was ist die CO2-Abgabe und was verbirgt sich dahinter?

Dem Treibhausgas CO2 (Kohlendioxid), das bei der Erzeugung von Wärme entsteht, wird künftig ein Preis gegeben. Davon betroffen sind ausschließlich so genannte fossile Energieträger, wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel.

Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es ist ein Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets der Bundesregierung, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen. Festgelegt ist dort unter anderem, in welcher Höhe das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) zukünftig bepreist werden soll, um so Anreize zu setzen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen

Die CO2-Abgabe ist keine Steuer, die wir abführen müssen, sondern ergibt sich aus der Verpflichtung, CO2-Zertifikate - eine Art „Verschmutzungsrechte für das Ausstoßen von Treibhausgasen“ - zu erwerben.

Wie hoch ist die CO2-Abgabe und wie wird sie sich in Zukunft entwickeln?

Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen ist für 2021 mit 25 Euro festgelegt und wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt.

Für Erdgas: rund 0,46 ct./kWh (Netto), 0,54 ct./kWh (Brutto).
Dann: 2022: 30 €/t CO2 (0,55 ct./kWh), 2023: 35 €/t CO2 (0,64 ct./kWh), 2024: 45 €/t CO2 (80,82 ct./kWh) 2025: 55 €/t CO2 (1,00 ct./kWh) -> alles Nettopreise

Ab dem Jahr 2026 werden die sogenannten CO2-Zertifikate gehandelt.

Bedeutet das, dass sich mein Erdgaspreis dann ebenfalls jedes Jahr erhöht?

Nein – nicht zwingend, da der Preis auch von anderen Faktoren abhängig ist, wie zum Beispiel dem Preis, den wir für das von uns eingekaufte Gas am Großhandelsmarkt zahlen. Wenn wir es schaffen, das Erdgas günstiger einzukaufen, so geben wir diesen Preisvorteil an unsere Kunden weiter. Damit könnte der CO2-Aufschlag – zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Ist es dann schlecht, mit Erdgas zu heizen?

Nein- Im Gegenteil:

Zwar ist klar, dass auch bei der Verbrennung von Erdgas CO2 entsteht – jedoch weniger als bei der Nutzung aller anderen fossilen Energieträger, wie Heizöl oder Kohle. Damit tragen schon heute Haushalte, die mit Gas heizen zum Klimaschutz bei

Der geringere CO2-Gehalt von Erdgas im Vergleich zu allen anderen fossilen Energieträgern zeigt sich auch in der Höhe der CO2-Bepreisung. Erdgas erhält bei einem CO2-Preis von 25 €/Tonne (für 2021) einen verhältnismäßig geringen Aufpreis von 0,54 ct./kWh (Brutto), dies entspricht etwa 10 % des Endpreises. Zum Vergleich: Heizöl enthält einen Aufschlag von 0,87 ct./kWh (Brutto).

Die Besonderheit bei Gas: Schon heute ist es möglich, dem Erdgas CO2-neutrales, grünes Gas, wie zum Beispiel Bio-Erdgas beizumischen. Zudem lässt sich Erdgas mit zum Beispiel erneuerbarer Wärme aus Solarthermieanlagen auf dem Dach kombinieren.

Wie wird die CO2-Bepreisung an den Endkunden weitergegeben? Wird der Erdgaspreis steigen?

Der CO2-Preis wird genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert. Das kann zu steigenden Energiepreisen führen. Dieser Preisbestandteil ist von uns nicht frei zu gestalten, sondern staatlich vorgegeben.

Was geschieht mit der CO2-Abgabe?

Die Bundesregierung hat in einer Protokollerklärung gegenüber dem Bundesrat angegeben, die Zusatzeinnahmen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 01.01.2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Fernpendler zu verwenden

Wie genau sollen die Treibhausgase ab 2021 in Deutschland besteuert werden?

Die Bundesregierung sieht vor, dass betroffene Unternehmen Zertifikate erwerben, die ihnen ein Verschmutzungsrecht für das Ausstoßen von Treibhausgasen gibt. Die Zertifikate werden über den nationalen Emissionshandel erworben.

Wenn ich meine Gasrechnung für das Jahr 2021 im Januar 2022 bekomme, welcher CO2-Preis gilt dann für die Rechnung – der von 2021 oder der von 2022?

Grundsätzlich wird in der Jahresrechnung der Leistungszeitraum, sprich der Zeitraum der abgerechneten Energielieferung angegeben. Erdgaslieferungen bis zum 31.12.2021 werden anteilig mit dem für 2021 gültigen CO2-Preis bepreist.

Bei Fragen können Sie sich gerne an
Frau Irene Knodt oder Herrn Serhat Sepetci wenden

Berechnungsbeispiel für den Gasverbrauch

Während des Jahres wird der Zählerstand in m3 an Ihrem Gaszähler abgelesen, um den Jahresverbrauch zu ermitteln oder weil ein Umzug durchgeführt wird.
Der Anfangszählerstand z. B. am 01.01. beträgt: 3.450 m3
Der Endzählerstand z. B. am 31.12. beträgt: 4.950 m3
Somit ergibt sich ein Verbrauch in Höhe von: 1.500 m3 x 11,1 x 0,9255 (Peff = 22 mbar) = 15.410 kWh

Die thermische Energie berechnet sich auf der Basis des Gasverbrauchs
Hierzu wird das gemessene Betriebsvolumen(Vb) in das Normvolumen(Vn) umgerechnet und mit dem Abrechnungsbrennwert(Hs,eff) multipliziert. Die Umrechnung von Betriebsvolumen auf Normvolumen erfolgt mittels der Zustandszahl(Zz). Hierbei werden Gasdruck und Gastemperatur zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt.

  E = Vb x Zz x Hs,eff Zz = (Tn/Teff) *((Pam + Peff) / pn))  
       
Peff =Effektivdruck 22 mbar 50 mbar
Zz = (Tn/Teff) *((Pam + peff) / pn)) 0,9255 kWh/m³ 0,9517 kWh/m³
Tn =Normtemperatur 273,15 K 273,15 K
Teff =Abrechnungstemperatur 288,15 K 288,15 K
Pamb =Luftdruck (1016 - (0,12 x H) 967,28 mbar 967,28 mbar
Pn =Normdruck 1013,25 mbar 1013,25 mbar
H =Mittlere Höhe des Versorgungsgebietes    406 m 406 m


Aufgrund der jährlichen Abrechnung wird gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685 ein gewogenes Jahresmittel des monatlichen Abrechnungsbrennwertes verwendet.

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kundenservice gerichtet werden.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001 / 53105 Bonn

Telefon: 030 / 22480 - 500 oder 01805 / 101000
Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

Telefax: 030 / 22480 - 323
Internet: www.bundesnetzagentur.de
E-Mail:
 

Beilegung von Streitigkeiten

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: 030 / 2757240 - 0
Telefax: 030 / 2757240 - 69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail:
 

Information zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.
 

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG

Information zur Dezember-Soforthilfe bei Erdgas - Lieferungen (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG)

Was ist die Soforthilfe?

Die Preise für Erdgas sind seit Beginn des Ukraine-Krieges stark gestiegen. Dies führt zu deutlichen Mehrbelastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im November 2022 das Soforthilfegesetz Gas verabschiedet und setzt damit Empfehlungen der Experten-Kommission um. Die Soforthilfe wird vom Staat bezahlt. Sie soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr 2023 überbrücken.

Wann und wie erhalte ich die Soforthilfe für Erdgas?

Bei Haushaltskunden (Privathaushalte) und Unternehmen, die über ein Standardlastprofil beliefert werden, verzichten wir auf die Abschlagszahlung für Dezember 2022 oder eine vereinbarte Vorauszahlung im Dezember 2022. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir Ihnen für Dezember 2022 keinen Abschlag ab. Voraussetzung hierfür ist, dass dieser Prozess auch systemtechnisch von uns so umgesetzt werden kann, wovon wir aktuell (Stand 21.11.2022) jedoch ausgehen.

Bekommen wir die Abschläge von Ihnen überwiesen, brauchen Sie die im Dezember 2022 fällige Zahlung nicht überweisen. Sollten Sie dennoch eine Überweisung auslösen (z.B. Dauerauftrag) wird diese Zahlung und der Entlastungsbetrag bei der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet.

Liegt kein Abschlag für Dezember 2022 vor, wird Ihnen der tatsächliche Entlastungsbetrag direkt mit der Rechnung erstattet.

Weicht die Höhe der Soforthilfe von der Höhe Ihrer monatlichen Abschläge ab, verrechnen wir die Differenz auf Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.

Wenn Sie Anspruch auf Soforthilfe haben, müssen Sie nichts tun. Wir berücksichtigen die Soforthilfe spätestens bei der Jahresabrechnung. Auch die vorläufige Leistung (Verzicht auf die Abschlagszahlung) übernehmen wir automatisch.

Eine Ausnahme besteht für sogenannte RLM-Kunden mit einem Jahresverbrauch größer 1,5 GWh. Diese müssen die Berechtigung auf Soforthilfe bei der EED bis spätestens 31.12.2022 geltend machen. Als RLM-Kunde erhalten Sie hierfür zeitnah von der EED einen Antrag auf Soforthilfe per E-Mail.

Wichtiger Hinweis:
Fall Sie als unser Kunde einen Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh haben, müssen Sie uns bis zum 31. Dezember 2022 in Textform (z.B. per E-Mail) darlegen, dass Sie den Entlastungsberechtigten angehören.

Andernfalls entfällt der Anspruch auf Dezember-Soforthilfe!

 

Wie wird die Soforthilfe bei der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt?

Die Soforthilfe wird bei der Jahresabrechnung berücksichtig und ausgewiesen.

Wer erhält die Soforthilfe?

Die Dezember-Soforthilfe erhalten fast alle Erdgas-Kunden der ErmstalEnergie Dettingen.

· Keine Dezember-Soforthilfe (Ausnahme) nach dem ESWG erhalten folgende Kundengruppen:

· Letztverbraucher für Entnahmestellen mit einer registrierenden Leistungsmessung (RLM-Kunde), an denen ein Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000    Kilowattstunden entsteht,

· Letztverbraucher für Entnahmestellen, soweit sie dort Erdgas für den kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen beziehen, oder

· Letztverbraucher, die zugelassene Krankenhäuser sind.

Die obigen Kundengruppen erhalten dennoch Dezember-Soforthilfe (keine Geltung der Ausnahme), wenn sie:

· als Wohnraumvermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft das Erdgas an der Entnahmestelle weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen

· als spezifische soziale Einrichtungen

zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind,die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,

staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert sind oder

Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.

Wie hoch ist die Dezember – Soforthilfe?

Der Entlastungsbetrag für Standard-Lastprofilkunden – das sind im Wesentlichen Privathaushalte und kleine Unternehmen berechnet sich wie folgt:

· Jahresverbrauchsmenge[1], die wir im September 2022 für Ihre Belieferung prognostiziert haben

· geteilt durch 12

·multipliziert mit dem Arbeitspreis, der für Ihre Lieferung Stand 1. Dezember 2022 vereinbart ist

  zzgl.

·allen anderen Preiselementen, soweit diese nach dem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen

Bei leistungsgemessenen Kunden (RLM-Kunden) wird statt des prognostizierten Jahresverbrauchs der reale Verbrauch von November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 als Basis genommen, da hier die Verbrauchsdaten bereits vorliegen.

Sonderfall: Liegen uns weder Verbrauchsprognose noch Verbrauchswerte vor, verwenden wir ersatzweise plausibilisierte beziehungswiese typische Verbrauchswerte für die Berechnung.

 

Was ist der Unterschied zwischen vorläufiger Entlastung (Dezember-Abschlag) und tatsächlicher Entlastung (Soforthilfe)?

Die vorläufige Entlastung entspricht dem Betrag Ihres Dezember-Abschlages, der von Ihnen nicht entrichtet werden muss. Die tatsächliche Entlastung entspricht der Soforthilfe, die wir auf Basis Ihrer Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022) beim Bund beantragen.

 

Warum entspricht die Höhe der Soforthilfe nicht der Höhe meines monatlichen Abschlages?

Die Abschlagslogik der EED basiert auf 1/11 des Jahresverbrauchs. Die Soforthilfe des Bundes errechnet sich auf Basis von 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs (Stand: September 2022).

 

Wann erhalte ich die Soforthilfe für Erdgas?

Bei Haushaltskunden (Privathaushalte) und Unternehmen, die über ein Standardlastprofil beliefert werden, verzichten wir auf die Abschlagszahlung für Dezember 2022 oder eine vereinbarte Vorauszahlung im Dezember 2022.

Wie hoch ist die Dezember – Soforthilfe?

Der Entlastungsbetrag für Standard-Lastprofilkunden – das sind im Wesentlichen Privathaushalte und kleine Unternehmen berechnet sich wie folgt:

· Jahresverbrauchsmenge[1], die wir im September 2022 für Ihre Belieferung prognostiziert haben

· geteilt durch 12

· multipliziert mit dem Arbeitspreis, der für Ihre Lieferung Stand 1. Dezember 2022 vereinbart ist

zzgl.

· allen anderen Preiselementen, soweit diese nach dem Erdgasliefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen

 

Bei leistungsgemessenen Kunden (RLM-Kunden) wird statt des prognostizierten Jahresverbrauchs der reale Verbrauch von November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 als Basis genommen, da hier die Verbrauchsdaten bereits vorliegen.

Sonderfall: Liegen uns weder Verbrauchsprognose noch Verbrauchswerte vor, verwenden wir ersatzweise plausibilisierte beziehungswiese typische Verbrauchswerte für die Berechnung.

Gibt es weitere Informationen zum Thema "Soforthilfe"?

 

Weitere Informationen können Sie den FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz entnehmen.

Weitere gesetzliche Hinweise:
Wir weisen darauf hin, dass

- Energieeinsparungen einen kostenmindernden Nutzen haben

- die Entlastung aus Mitteln des Bundes finanziert wird.

 

Die obigen Kundengruppen erhalten dennoch Dezember-Soforthilfe (keine Geltung der Ausnahme), wenn sie:

· als Wohnraumvermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft das Erdgas an der Entnahmestelle weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen

· als spezifische soziale Einrichtungen

zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind,die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,

staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein organisiert sind oder

Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.


Was tun bei Gasgeruch?

Dem Erdgas wird ein Duftstoff beigemischt und deshalb ist es schon in kleinsten Mengen durch den durchdringenden und unverwechselbaren Duftstoff riechbar.

Sollten Sie einen Gasgeruch wahrnehmen, dann befolgen Sie die Hinweise in dem folgenden Merkblatt:

Was tun bei einer Störung?

Bei einer Störung rufen Sie bitte den Notruf der ErmstalEnergie an unter: +49 7123 7207-555.

Sie wollen den Duftstoff einmal testen? Dann holen Sie sich bei uns in der Kappishäuser Straße 49 diesen Duftstoff.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.):

DVGW Verbraucherinformationen

Energiespartips

Auf dieser Seite können Sie wertvolle Informationen und Tipps zum Energiesparen abrufen:
 

Heizkostenvergleichstool des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.)

www.bdew.de/energie/heizkostenvergleichstool/

Gasbeschaffenheit

Am Einspeisepunkt des Versorgungsnetzes der EED muss das zu transportierende Erdgas in solcher Form bereitstehen, dass es ohne zusätzliche Maßnahmen ins Netz übernommen werden kann. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn das zu transportierende Erdgas in seiner Form dem Gas entspricht, das die FairEnergie GmbH an ihren Ausspeisepunkten dem Netz der EED zur Verfügung stellt.
 

Zur Zeit beliefert uns die FairEnergie GmbH mit Erdgas mit der folgenden Beschaffenheit
  • Brennwert: Gas Gruppe H H s,n ca. 11,1 kWh/Nm³, Referenzbrennwert 11,200
  • Monatlicher Abrechnungswert Nm³: siehe Angabe unter Brennwertveröffentlichung
  • Relative Dichte:   Gas Gruppe H ca. 0,565 bis 0,650
  • Wobbe-Index:   Gas Gruppe H W l,n ca. 14,1 kWh/Nm³ bis W s,n 14,8 kWh/Nm³
  • Kohlendioxidgehalt.  kleiner als 0,5 Vol %
  • Gesamtschwefelinhalt:   kleiner als 0,1 mg/Nm³
     
Nachweisliche Gasbeschaffenheit muss gewährleistet sein

Gas, das direkt in das Netz der EED eingespeist werden soll, muss vor der Lieferung nachweislich der hier angegebenen Gasbeschaffenheit entsprechen:

  • Brennwert:   Gas Gruppe H H s,n ca. 11,1 kWh/Nm³
  • Relative Dichte:   Gas Gruppe H ca. 0,565 bis 0,650
  • Wobbe-Index:   Gas Gruppe H W l,n ca. 14,1 kWh/Nm³ bis W s,n 14,8 kWh/Nm³
  • Kohlendioxidgehalt.  kleiner als 1 Vol %
  • Gesamtschwefelinhalt: kleiner als 20 mg/Nm³

Es muss gewährleistet sein, dass diese Gasbeschaffenheit über die gesamte Zeitdauer der Einspeisung erhalten bleibt.

Es müssen die Einhaltung der eichrechtlichen Bestimmungen und des DVGW-Regelwerkes - insbesondere G 260 und G 685 – vom Einspeise-Kunden gewährleistet werden.
 

Monatswerte Gasbeschaffenheit, Quelle: Fairnetz GmbH

 
Gasbeschaffenheit 2023 - Monatswerte


Monat
Brennwert
(kWh/Nm³)
Normdichte
(kg/m³)
CO 2
(Mol. %)
Januar 11,503 0,7839 0,926
Februar 11,508 0,7795 0,782
März 11,487 0,7765 0,723
April 11,539 0,7897 1,088
Mai 11,54900 0,7871 0,958
Juni 11,525 0,7865 1,021

 

Rund ums Erdgas

Erdgas - ein komfortabler und umweltfreundlicher Energieträger

Leben, arbeiten und fahren mit Erdgas: Es gibt viele gute Gründe, die für diesen Energieträger sprechen. Erdgas ist komfortabel. Es steht jederzeit zur Verfügung und benötigt keinen Lagerraum.

Gut fürs Klima und gut für den Geldbeutel

Erdgas schon aber auch die Umwelt. Denn schadstoffbildende Bestandteile, wie Schwefel sind praktisch nicht darin enthalten. Außerdem entstehen im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen die geringsten CO2-Emissionen.

Moderne Geräte wie ein Gas-Brennwertgerät halten zudem den Energieverbrauch und damit die Energiekosten vergleichsweise niedrig.

Mehr Informationen im Netz

Sie möchten mehr Informationen? Dann schmökern Sie doch einmal im "Informationsportal rund um Erdgas".

Wer sich für Erdgasfahrzeuge interessiert, wird auf den Seiten "Gib Gas" und "Erdgas mobil" fündig.
 

 
Hier finden Sie Informationen zu Gastechnik, Ökonomie und Ökologie:


Erdgas-Brennwertheizungen

Erdgas-Brennwertheizungen arbeiten besonders effizient und energiesparend, da sie die bei der Verbrennung entstehende Abgaswärme zusätzlich nutzbar machen und dem Heizungssystem zuführen. Über eine Regelung wird die aktuell benötigte Heizleistung stufenlos an die Nutzungszeiten und -bedingungen angepasst, um nicht unnötig Energie zu verbrauchen.