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Erdgaspreise für die Grundversorgung und Ersatzversorgung

(gültig ab 01.04.2024)

 

Jahresverbrauch in kWh Arbeitspreis in ct./kWh Grundpreis in €/Jahr
von bis Netto2,3 Brutto1 Netto Brutto1
0 1.500 14,84 17,66 15,00 17,85
1.501 5.000 13,70 16,30 48,00 57,12
5.001 15.000 12,49 14,86 91,20 108,53
15.001 50.000 12,25 14,58 187,20 222,77
50.001 1.000.000 11,53 13,72 324,00 358,56

 

4) Die Preise gelten für alle Anlagen mit einer Anschlussleistung bis 50 kW.

  1. Bruttopreise sind gerundet. Sie ergeben sich aus den Nettopreisen, jeweils zuzüglich der zum Verbrauchszeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Der Nettopreis beinhaltet die Energiesteuer, die Konzessionsabgabe, die Speicherumlage, die Bilanzierungsumlage die Kosten aus dem Kauf von CO2-Emissionszertifikaten gemäß § 8 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die Entgelte des vom grundzuständigen Messstellenbetreibers durchgeführten Messstellenbetriebs für eine konventionelle Messeinrichtung sowie sonstige zu zahlende Umlagen.
  3. Bei Biogas als 10% Beimischung (z.B. zur Erfüllung des Erneuerbare Energien-Wärmegesetzes): Aufschlag von 1,0 Cent/kWh auf Netto-Arbeitspreise.
  4. Dies betrifft in der Regel die Haushalte sowie das Kleingewerbe.

Mehr Infos

Gaspreisbremse der Bundesregierung

Gaspreisbremse der Bundesregierung

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Erdgasverbrauch im Jahr sowie für Vereine wird der Erdgaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das heißt: Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der vereinbarte Vertragspreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Gaspreisbremse der Bundesregierung
Grundversorger

Grundversorger nach dem EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber vom Energieversorgungsnetz in Dettingen/Erms ist die ErmstalEnergie in Dettingen an der Erms zum 01.01.2019 / 01.01.2022. Gemäß §36 Abs. 2 EnWG wird alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli der Grundversorger festgestellt.
Netzgebiet Dettingen/Erms - Grundversorger: ErmstalEnergie Dettingen an der Erms

Ersatzversorgung

Was ist die Ersatzversorgung?

Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Damit ist die Versorgung mit Energie durch die Ersatzversorgung immer gesichert. Es kommt nicht zu Versorgungsunterbrechungen. Ihre Belieferung wird nahtlos durch den Ersatzversorger übernommen.

 

Wann beginnt die Ersatzversorgung und wann endet sie?

Die Ersatzversorgung beginnt automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber Ihre Abnahmestelle dem Grundversorger zur Ersatzversorgung zuordnet. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können die Verbraucher jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen.

 

Bedingungen und Preise der Ersatzversorgung

Für die Ersatzversorgung ist kein Vertragsabschluss nötig. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.

Für die Ersatzversorgung gelten die meisten, aber nicht alle Vorschriften der Grundversorgung. In der Ersatzversorgung dürfen die Preise häufiger geändert werden: Jeweils zum ersten und fünfzehnten eines Monats können die Preise ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Auf der Internetseite des Grundversorgers müssen die Preise der letzten sechs Monate veröffentlicht sein.

 

Der Energieverbrauch während der Ersatzversorgung darf vom Netzbetreiber geschätzt werden. Daher empfiehlt es sich, bei einer Mitteilung über den Eintritt der Ersatzversorgung den eigenen Strom- oder Gaszähler abzulesen und den Messwert dem Grundversorger und dem Netzbetreiber mitzuteilen.

Allgemeine Hinweise

Die ErmstalEnergie Dettingen - EED - ist als Grundversorger im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung des Netzbetreibers EED verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz - GasGVV - vom 26.10.2006 (BGBI. I Nr. 50 S. 2396) Haushaltskunden mit Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Gas in Niederdruck durchzuführen.  

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der GasGVV und den veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreisen gelten die "Ergänzenden Bedingungen der EED zur GasGVV".

Die EED bietet Erdgas zu Allgemeinen Preisen an. Diese Preise sind, ebenso wie die GasGVV Bestandteil des Vertrages zur Lieferung von Erdgas im Bereich der Grund- und Ersatzversorgung.

Bis zur Überleitung in gesonderte Lieferverträge gelten für Kunden mit beruflichem, gewerblichem oder landwirtschaftlichem Bedarf mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh (Nichthaushaltskunden) die Preise und Bedingungen der Grundversorgung.

  • Die Jahresabrechnung erfolgt in dem Tarif, in dem der Jahresverbrauch liegt.
  • Die Preise bestehen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis für jede bezogene Kilowattstunde (kWh).
  • Zur Kundenanlage zählen sämtliche mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen: zum Kochen, für Warmwasseraufbereitung, Raumheizung, zur Lüftung und für gewerbliche Zwecke u. a., deren Erdgasverbrauch über eine Messeinrichtung erfasst wird.
  • Der Kunde ist verpflichtet, der EED Erweiterungen und Änderungen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Angaben über die Anschlusswerte der mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen.
  • Die Abrechnung des Gasverbrauches erfolgt grundsätzlich in 12-monatlichen Abständen.
  • Die EED erheben 2-monatliche Abschlagszahlungen.
  • Zahlungsweise (§16 GasGVV): Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen auf folgendes Bankkonto zu leisten: Volksbank Ermstal-Alb, IBAN: DE23 6409 1200 0236 5550 06, BIC: GENODES1MTZ
    wahlweise durch
    • Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigung,
    • Banküberweisung oder
    • Bareinzahlung
  • Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung (§§ 17, 19 GasGVV): Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die Grund- oder Arbeitspreise, so werden die Jahresgrundpreise und der Erdgasverbrauch zeitanteilig abgerechnet.
  • Bei der Aufteilung des Erdgasverbrauches werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes.

Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, einer Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Versorgung sind vom Kunden nach den im Preisblatt der EED veröffentlichten Pauschalsätzen zu ersetzen.

Weitere Bestimmungen

Die EED stellt das Erdgas mit einem Brennwert von etwa 11,1 kWh/m³ (im Normzustand) und einem Ruhedruck im Niederdrucknetz von ca. 22 mbar zur Verfügung.
Der Verrechnungsheizwert beträgt zur Zeit bei einem Druck an der Übergabestelle von etwa 22 mbar 10,218 kWh/m³.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu Sondervertragsprodukten „Erdgas“ Stand 01.01.2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
zu Sondervertragsprodukten „Erdgas“ der EED
für Kunden ohne Leistungsmessung, Stand 01.01.2023

ErmstalEnergie
Dettingen an der Erms
GmbH & Co. KG
Kappishäuser Straße 74
72581 Dettingen an der Erms

Tel: +49 (0) 7123 962946-0
Fax: +49 (0) 7123 962946-20

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